Bedingungen

BEDINGUNGEN:

Ankunft: das Datum des Beginns des Zeitraums, für den der Vertrag zwischen dem Erholungssuchenden und dem Unternehmer geschlossen wird.

Unterkunft: Ferienhäuser Dolce Villa No31 und Dolce Villa No62.

Unterkunftsgeber: der Eigentümer der zu vermietenden Unterkunft.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer über die Miete einer Unterkunft mit dem Beherberger abgeschlossen werden.

Einrichtungen:

Alle Einrichtungen im Innen- oder Außenbereich, die auf der Grundlage des Vertrages genutzt werden können.

Gäste:

Alle Personen, die unter den Begriff Erholungssuchende und Miterholungssuchende fallen und die Unterkunft in Anspruch nehmen, sowie Besucher.

Co-Creant:

Die Personen, die vom Urlauber bei der Buchung angemeldet werden und/oder Teil der Reisegruppe sind.

Entrepreneur

Die Partei, mit der der Urlauber einen Vertrag abschließt.

Vereinbarung

Der Vertrag über die Überlassung einer Unterkunft und die dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Parken:

Der Park, in dem sich die Unterkunft befindet.

Parkordnung

Die Regeln und Vorschriften, die der Unterkunftsanbieter für den Park anwendet.

Ferienmacher

Die (juristische) Person, die die Buchung vornimmt und den Vertrag abschließt.

Reisesumme

Der Mietpreis für die Unterkunft einschließlich etwaiger Ermäßigungen und ausschließlich etwaiger Nebenkosten.

Schriftlich:

Per Brief oder E-Mail.

Kaution:

ein Betrag, der als Vorschuss für eventuelle Schäden/zusätzliche Reinigungsarbeiten, die während des Aufenthalts durch (die Handlungen des) Gastes verursacht wurden, berechnet werden kann. Außerdem können alle offenen Posten von der Kaution abgezogen werden. Die Kaution wird innerhalb von 7 Tagen nach Abreise zurückerstattet, sofern die Kontonummer des Urlaubers bekannt ist und kein Schaden wie oben angegeben festgestellt wurde.

Website: die Website(s) des Unternehmers, die für das Zustandekommen des Vertrags genutzt wird/werden. Wenn eine Definition im Singular formuliert ist, gilt sie auch für den Plural und umgekehrt.

Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Betreiber und dem Erholungssuchenden über die Vermietung von Unterkünften. Diese Bedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil des Vertrages.

Abschluss einer Vereinbarung und Vorbehalte

Ein Vertrag über die Anmietung einer Unterkunft kommt durch ein Angebot und eine Annahme zustande. Ein Vertrag kann nur von einem Urlauber abgeschlossen werden, der das 25. Lebensjahr vollendet hat. Falls der Urlauber jünger als 25 Jahre ist, kann der Unternehmer zusätzliche Bedingungen stellen. Für den Fall, dass die Mitreisenden des Urlaubers jünger als 21 Jahre sind, muss der Urlauber diese Mitreisenden während der gesamten Aufenthaltsdauer begleiten. Es ist möglich, eine Unterkunft entweder online oder per Telefon zu buchen. Diese beiden Buchungsarten sind für beide Parteien verbindlich.

Online-Reservierung: Eine Vereinbarung wird getroffen, wenn

der Urlauber erklärt sich mit diesen allgemeinen Bedingungen einverstanden;
der Urlauber füllt alle erforderlichen Daten aus, um die Online-Reservierung vorzunehmen und anschließend schließt er die Reservierung ab und
der Unternehmer dem Urlauber die Reservierung schriftlich bestätigt hat. Jeder Eingang einer Reservierung, die über die Website getätigt wurde, wird dem Urlauber per E-Mail oder auf dringenden Wunsch des Urlaubers per Post bestätigt, was bedeutet, dass die Reservierung eingegangen und bearbeitet worden ist. Dies bedeutet, dass die Reservierung für den Urlauber verbindlich ist. Sollte der Urlauber keine Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten haben, könnte etwas mit der Buchung schief gelaufen sein und der Urlauber muss den Unternehmer kontaktieren.
Reservierung per Telefon:

Der Urlauber kann auch eine telefonische Reservierung vornehmen. Bei einer telefonischen Reservierung wird sofort ein Vertrag geschlossen.

Übersicht der Kosten

Nach Prüfung und Bearbeitung der über die Website oder telefonisch getätigten Buchung erhält der Urlauber per E-Mail (oder auf Wunsch des Urlaubers per Post) eine Übersicht über die Kosten. Liegt diese Kostenübersicht nicht innerhalb von 5 Tagen nach der Buchung vor, hat sich der Urlauber mit dem Unternehmer in Verbindung zu setzen; vor diesem Zeitpunkt kann der Urlauber keinen Anspruch auf die Buchung erheben. Ungenauigkeiten in der Kostenübersicht müssen dem Unternehmer innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden.

Allgemeine Bedingungen Widerrufsrecht

Getätigte Reservierungen sind für den Urlauber unwiderruflich verbindlich. Ein Rücktrittsrecht (die so genannte Bedenkzeit) im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt nicht für Dienstleistungen, die die Vermietung von Wohnraum betreffen.

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Freizeitsportler

Der Erholungssuchende muss zum Zeitpunkt der Buchung mindestens 25 Jahre alt sein. – Der Erholungssuchende ist für alle angemeldeten Mitreisenden, die ihn begleiten, und für alle Gäste, die den Erholungssuchenden auf dem Park besuchen, verantwortlich.
Der gesamte Schriftverkehr ist über die Angaben des Recreant zu führen.
Stornierung oder Änderung der Vereinbarung Stornierung durch den Urlauber

Es kann vorkommen, dass man den Urlaub aufgrund unvorhergesehener Umstände stornieren muss. In diesem Fall muss der Urlauber oder sein Vertreter den Unternehmer schriftlich oder telefonisch (während der Geschäftszeiten) darüber informieren. In den meisten Fällen sind mit der Stornierung oder Änderung Kosten verbunden. Nach der Stornierung erhält der Urlauber eine Stornierungsmitteilung des Unternehmers. Dieser Hinweis beschreibt die Kosten der Stornierung. Neben den Reservierungskosten schuldet der (Mit-)Urlauber dem Unternehmer die folgenden Beträge:

Bei Rücktritt bis zum 92. Tag (ausschließlich) vor Anreise: 15% des Reisepreises;
Bei Rücktritt ab dem 92. Tag (einschließlich) bis zum 62. Tag (ausschließlich) vor Anreise: 25% des Reisepreises;
Stornierung ab dem 62. Tag (einschließlich) bis zum 31. Tag (ausschließlich) vor Anreise: 50% des Reisebetrages;
Stornierung ab dem 31. Tag (einschließlich) bis 10 Tagen (einschließlich) vor Anreise: 75% des Reisebetrages;
Stornierung ab 10. Tag bis am Anreisetag oder später: 100% des Reisepreises.

Stornierung durch den Unternehmer

Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände ist der Unternehmer berechtigt, die Reservierung zu stornieren. Zu den unvorhergesehenen Umständen und höherer Gewalt zählen:

Dass die Unterkunft nicht mehr zur Vermietung geeignet ist (z.B.: durch Überschwemmung, Brand oder Verzug des Unterkunftsgebers).
Dass die Unterkunft nicht mehr zur Verfügung steht (z.B. durch plötzlichen Verkauf der Unterkunft durch den Unterkunftsgeber, eine Doppelbelegung oder Konkurs des Unterkunftsgebers).
Der Unternehmer hat den Urlauber unverzüglich unter Angabe des Grundes telefonisch oder schriftlich zu informieren. In diesem Fall wird er versuchen, eine gleichwertige Unterkunft für den gleichen Reisepreis anzubieten. Kann keine geeignete Alternative angeboten werden oder ist der Urlauber mit der angebotenen Alternative nicht einverstanden, so hat der Unternehmer den bereits ganz oder teilweise gezahlten Reisepreis zurückzuzahlen, ohne dass er dem Urlauber gegenüber zu einer Entschädigung verpflichtet ist.

Ändern

Falls ein Urlauber eine Vertragsänderung wünscht, ist dies bis 28 Tage vor der Anreise möglich. Nach der Änderung darf die Buchung nicht billiger sein als die ursprüngliche Buchung. Für diese Änderungen können Kosten anfallen.

Allgemeine Bedingungen Übertragung

Wird die Buchung vollständig auf einen Dritten übertragen, muss der Urlauber den Unternehmer schriftlich informieren. Für diese Änderungen werden Änderungskosten berechnet. Bereits gezahlte Beträge gelten als vom Erwerber gezahlt. Der Übertragende und der Übernehmer müssen dies einvernehmlich regeln.

Finanzielle Rückstellungen Zahlung

Nach Erhalt der Gebührenordnung sind die folgenden Gebühren zu entrichten: Innerhalb von 14 Tagen: 50% des Rechnungsbetrages, der Restbetrag muss 6 Wochen vor Anreise beim Unternehmer eingegangen sein.

Wenn der Urlauber innerhalb von 6 Wochen vor Anreise bucht, muss der Gesamtbetrag sofort bezahlt werden. Der Gesamtbetrag muss immer vor der Ankunft in voller Höhe bezahlt werden.

Nichtbezahlung innerhalb der Zahlungsfrist

Wenn der Unternehmer die Zahlungen nicht rechtzeitig erhalten hat, ist er berechtigt, den Vertrag aufzulösen (zu stornieren) und den Urlauber für die Stornokosten haftbar zu machen. Die Stornokosten werden mit den bereits gezahlten Beträgen verrechnet.

Pflichten des (Mit-)Urlaubers

Der Urlauber und Miturlauber und deren eventuelle Gäste haben die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Parkordnung festgelegten Verpflichtungen zu beachten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen gilt als zurechenbarer Mangel in der Einhaltung des Vertrages, der zu einer Haftung des Urlaubers gegenüber dem Unternehmer führt. Außerdem gibt dies dem Unternehmer das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Zustand der Unterkunft und Art der Nutzung

Die Unterkunft ist dem (Mit-)Urlauber in einem guten Zustand zur Verfügung zu stellen. Sollte der (Mit-)Urlauber der Meinung sein, dass dies nicht der Fall ist, so hat er dies unverzüglich an der Rezeption des Parks zu melden.
Der Urlauber ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Inventar pfleglich zu behandeln. Bei der Abreise hat der Urlauber das Mietobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzulassen. Schäden, die durch den Urlauber oder Miturlauber an der Unterkunft verursacht werden, müssen vom Urlauber vor der Abreise an der Rezeption des Parks gemeldet und sofort bezahlt werden.
Wird die Unterkunft nicht sauber hinterlassen oder beschädigt, so ist der Unternehmer berechtigt, den Schaden mit der Kaution zu verrechnen.
Die Unterkunft darf vom Mieter nur zu Erholungszwecken genutzt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Unter Erholungszwecken ist jedenfalls nicht die Nutzung der Wohnung durch den Mieter während des Zeitraums zu verstehen, in dem einer oder mehrere Nutzer dieser Wohnung einer Arbeit nachgehen, unabhängig davon, ob sie bezahlt oder unbezahlt ist und unabhängig davon, ob sie im Rahmen einer Beschäftigung oder außerhalb einer Beschäftigung stattfindet.

Ein Daueraufenthalt ist nicht erlaubt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Maximal zulässige Personenzahl

Die Nutzung der reservierten Unterkunft mit mehr als der auf der Website angegebenen maximal zulässigen Personenzahl (einschließlich Kinder und Babys) ist nicht gestattet. Der Unternehmer kann in diesem Fall dem (Mit-)Urlauber die Nutzung der Unterkunft verweigern. Er hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Es ist nicht gestattet, ohne vorherige Genehmigung des Unternehmers Besucher zu empfangen oder sie übernachten zu lassen.

Haustiere

Haustiere sind nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.

Die Meldung von Haustieren nach der Reservierung wird als Änderung betrachtet.
Werden Haustiere ohne Anmeldung mitgebracht, kann der Unternehmer den Zugang zur Unterkunft verweigern.
Für das Mitbringen von Haustieren fallen zusätzliche (Reinigungs-)Kosten an.
Haustiere müssen jederzeit nachweislich den Gesundheits- und Impfbestimmungen entsprechen, die in dem Land gelten, in dem sich die Unterkunft befindet. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen oder der fehlende Nachweis, dass diese Anforderungen eingehalten werden, kann für den Unternehmer ein Grund sein, das Haustier nicht in die Unterkunft oder den Park zu lassen.
Der Urlauber ist und bleibt jederzeit haftbar für Schäden, die durch das Haustier an der Unterkunft oder dem Park verursacht werden.

Einrichtungen (im oder außerhalb des Parks)

Öffnungszeiten und Kosten

In der Beschreibung der Unterkunft auf der Website werden Informationen über die angebotenen Einrichtungen unter Angabe der Öffnungszeiten und eventueller Kosten gegeben. Wenn keine Kosten für die Nutzung von Einrichtungen angegeben sind, bedeutet das nicht, dass die Nutzung dieser Einrichtungen kostenlos ist.

Reise-Informationen

Ankunft und Abreise

Die Ankunfts- und Abfahrtszeiten finden Sie in den Anreiseinformationen. Diese erhält der Urlauber spätestens 8 Tage vor Abreise. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise bleiben die Kosten für den gesamten gebuchten Zeitraum fällig.

Reklamationen

Wenn ein Gast während seines Aufenthaltes im Park eine Beschwerde hat, kann diese gemeldet werden, um dem Unternehmer die Möglichkeit zu geben, diese Beschwerde zu lösen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Reisesumme und Kosten

Eine Kombination von Rabatten ist nicht möglich.
Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, den Reisepreis zu ändern, wenn dies auf eine Erhöhung von staatlichen Abgaben oder Steuern zurückzuführen ist. – Eventuelle Rabattangebote gelten nicht für bestehende/bereitgestellte Reservierungen.
Haftung

Der Unternehmer und der Beherbergungsbetrieb haften nicht für Verlust und/oder Diebstahl (auch von Geld), Beschädigung von Sachen, Schäden oder Verletzungen, die dem (Mit-)Urlauber aus welchem Grund auch immer entstehen.
Die Nutzung der Unterkunft und aller Einrichtungen und Dienstleistungen des Parks erfolgt auf eigene Gefahr des (Mit-)Urlaubers.
Der Unternehmer übernimmt keine Haftung für unvorhergesehene (Bau-)Aktivitäten in der Nähe der reservierten Unterkunft, Arbeiten an den Zufahrtswegen und/oder Hauptstraßen, Lärmbelästigung durch z.B. Nachbarn, Kirchenglocken, Feuerwerk, Autos, Züge oder landwirtschaftliche Maschinen, Belästigung durch Ungeziefer und Umweltprobleme in der Nähe des Parks und/oder der Unterkunft.
Es wird davon ausgegangen, dass der (Mit-)Urlauber die örtlichen Gesetze und Vorschriften kennt. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen eines Verstoßes durch den (Mit-)Urlauber.

Haftung des Urlaubers

Der Urlauber haftet für die während des Aufenthaltes verursachten Schäden an der Unterkunft, ihrer Einrichtung und allen zur gebuchten Unterkunft gehörenden Sachen, unabhängig davon, von wem der Schaden verursacht wurde. Die Regulierung dieses Schadens erfolgt in erster Instanz zwischen dem Beherberger und dem Urlauber.

Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Auf die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen, geänderten oder ergänzten Verträge ist niederländisches Recht anwendbar, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften anderes Recht gilt.
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag können nur vor dem zuständigen Gericht in Middelburg ausgetragen werden. Handelt es sich bei dem Urlauber um eine natürliche Person, die nicht in Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes handelt, so ist dem Urlauber eine Frist von mindestens einem Monat zu gewähren, nachdem sich der Unternehmer schriftlich auf diese Bestimmung berufen hat, um das zuständige Gericht für die Streitbeilegung schriftlich zu wählen.
Sonstige Bestimmungen

Der Urlauber ist für die Angabe der richtigen Kontaktdaten verantwortlich und hat dem Unternehmer jede Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Parkordnung

Zusammen mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für den Vertrag zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer gelten, bildet die Parkordnung ein Ganzes. Die korrekte Einhaltung der Parkordnung garantiert die Sicherheit unserer Gäste. Wir hoffen daher auf Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis. Alle in der Parkordnung verwendeten Begriffe entsprechen den Definitionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Ankunft und Abreise

In den Anreiseinformationen ist angegeben, ab wann die Unterkunft verfügbar ist.

Besucher

Besucher sind willkommen und sollten sich bei ihrer Ankunft an der Rezeption melden. Es wird erwartet, dass sie das Gelände vor 23:00 Uhr verlassen. Eine Abweichung hiervon ist nur mit Zustimmung des Parkleiters möglich. Wenn Besucher über Nacht bleiben möchten, müssen sie sich an der Rezeption des Parks melden. Sie werden als Gäste registriert. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Gäste abzuweisen. Die Besucher müssen die in der Parkordnung festgelegten Regeln beachten. Gäste des Urlaubers müssen die gleichen Bedingungen und Regeln beachten wie der Urlauber. Der Urlauber hat dafür zu sorgen, dass seine Gäste die für sie geltenden Regeln kennen, wie sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Parkordnung enthalten sind.

Energie (Wasser/Elektrizität)

Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass die verwendeten Elektrogeräte diese Menge nicht überschreiten. Im Falle eines Stromausfalls müssen die Gäste zuerst ihre eigenen Sicherungen und die Sicherung im Stromkasten überprüfen, bevor sie Hilfe rufen. Bei einem Stromausfall müssen elektrische Geräte ausgeschaltet werden, wenn sie nicht automatisch ausgeschaltet werden. Es ist nicht erlaubt, die Stromversorgung von Toilettenhäuschen oder anderen (öffentlichen) Gebäuden oder Dingen wie Laternenmasten anzuzapfen. Es ist nicht erlaubt, ein Elektroauto außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen zu laden. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zu einer möglichen Kaution führen.

Parkeinrichtungen

Die Benutzung der Parkeinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Spielen von Fußball und anderen Ballspielen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.

Nutzung der Unterkunft

Jede Unterkunft hat ihre eigene persönliche Einrichtung. Es ist nicht erlaubt, Möbel aus dem Inneren der Unterkunft nach draußen zu bringen. (Garten-)Möbel dürfen nicht in andere Unterkünfte gebracht werden.

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre unmittelbare Umgebung in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten. Abfälle sind immer in den entsprechenden Behältern oder Abfallbehältern zu deponieren. Wenn der Gast sich nicht in, um oder auf der Unterkunft aufhält, sind alle losen Gegenstände wie Fahrräder, Spielzeug usw. rund um die Unterkunft wegzuräumen, zu verstauen und außer Sichtweite zu bringen. Fahrräder dürfen nicht an der Unterkunft abgestellt werden. Es ist nicht erlaubt, Partyzelte in der Nähe oder auf der Unterkunft aufzustellen.

Drohnen sind nicht erlaubt.

Haustiere

Soweit Haustiere im Park erlaubt sind, gilt Folgendes:

Nicht eingesperrte Haustiere müssen jederzeit an der Leine geführt werden, außer innerhalb der Unterkunft, und dürfen andere Gäste des Parks in keiner Weise belästigen.
Haustiere müssen in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeführt werden. Wenn keine solchen Bereiche zur Verfügung stehen, müssen Haustiere außerhalb des Parks in den erlaubten Bereichen mitgenommen werden. Bei „Unfällen“ ist die Begleitperson des Tieres für die Beseitigung von Verschmutzungen verantwortlich.
Haustiere sind in öffentlichen Bereichen des Parks, wie Schwimmbädern, Restaurants, Supermärkten usw. nicht erlaubt. Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Gäste sind für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen über das Mitbringen und den Aufenthalt von Haustieren verantwortlich.
Hygiene und Wartung

Es ist nicht erlaubt, Vögel oder andere Tiere, außer Haustiere, im Park zu füttern. Aus Gründen der Hygiene und der Vorbeugung von Ungeziefer ist es strengstens verboten, Lebensmittel im Park zu hinterlassen. Abfälle müssen in die entsprechenden (separaten) Behälter gegeben werden. Es ist nicht erlaubt, Abfälle neben den Containern oder anderswo im Park abzustellen. Die Abfälle müssen in geschlossenen Plastikbeuteln verpackt werden. Sperrmüll wie Paletten, weiße Ware, Gartenstühle, Teppiche usw. dürfen nicht im Park abgestellt werden. Es ist nicht erlaubt, Grünabfälle (Schnitt- und Mähabfälle) in die Container zu geben. Es ist verboten, Blumen zu pflücken, Äste oder Sträucher auszureißen oder Nägel in Bäume zu schlagen. Auch das Graben von Löchern und das Beschädigen von öffentlichem Grün ist nicht erlaubt. Das Urinieren in der Öffentlichkeit ist nicht erlaubt und kann zu einem möglichen Abzug von Ihrer Kaution führen.

Verwendung und Rückgabe von Tasten.

Bei Verlust von Schlüsseln werden die Kosten in Rechnung gestellt. (Bei Schlüsseln beträgt die Gebühr 115,00 €). Es ist nicht erlaubt, Schlüssel in Gebrauch an andere als (Mit-)Urlauber zu geben.

Bei der Abreise müssen alle Schlüssel, die den Gästen für ihre Unterkunft übergeben wurden, zurückgegeben werden.

(Nacht-)Ruhe und Belästigung

Die Gäste des Parks müssen sich korrekt verhalten und alles unterlassen, was nach vernünftigem Ermessen eine Beleidigung oder Belästigung des Eigentümers oder anderer Gäste darstellen könnte. Zwischen 23.00 und 7.00 Uhr muss die Nachtruhe eingehalten werden. Die Gäste müssen diese Nachtruhe unbedingt einhalten. Das bedeutet unter anderem, dass keine lauten Gespräche, Musik oder andere Geräusche erlaubt sind. Auch die Benutzung von motorisierten Fahrzeugen ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Die Verwendung von Musikträgern, Musikinstrumenten und anderen Gegenständen, die eine Lärmbelästigung verursachen oder verursachen können, ist nicht erlaubt. Wenn Sie eine Beschwerde von einem anderen Gast erhalten, ist die Störung im Prinzip behoben. Es ist einem Gast nicht gestattet, offene Flaschen und/oder Dosen mit alkoholischen Getränken außerhalb der Unterkunft mit sich zu führen, außer auf der dazugehörigen Terrasse. Ein Sicherheitsdienst ist ebenfalls im Park anwesend. Anweisungen des Personals (einschließlich dieses Sicherheitsdienstes) sind sofort zu befolgen.

Wartungs- und Reinigungsarbeiten/Störungen

Der Unternehmer behält sich das Recht vor, ab 08.00 Uhr (Reinigungs-)Arbeiten rund um die Unterkunft auszuführen. Gemeldete Notfälle werden so schnell wie möglich behoben. Der Unternehmer hat jederzeit das Recht, die gemietete Unterkunft zur Inspektion und/oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten zu betreten, ohne dass der Gast Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge hat. Der Vermieter ist auch berechtigt, Gebäude und Anlagen für Instandhaltungsarbeiten vorübergehend außer Betrieb zu setzen, ohne dass der Gast einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge hat. Der Unternehmer wird einen solchen Besuch rechtzeitig ankündigen. In dringenden Fällen kann der Inhaber auf eine solche Ankündigung verzichten.

Parken

In der Regel sind zwei Kraftfahrzeuge pro Unterkunft erlaubt, sofern nicht anders angegeben. Kraftfahrzeuge von Besuchern sind nicht erlaubt. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, die für einen Park geltende Parkordnung zu ändern.

Im Hinblick auf Notfälle und die Zu- und Abführung von Einsatzkräften sind Wege, Zufahrten und Absperrungen stets von Kraftfahrzeugen und anderen Hindernissen freizuhalten. Es ist nicht gestattet, im Park Reparaturen an Kraftfahrzeugen vorzunehmen und/oder Kraftfahrzeuge zu waschen, es sei denn, es besteht ausdrücklich die Möglichkeit dazu. Das Abstellen oder Lagern von beschädigten oder schrottreifen Autos, Anhängern oder anderen Fahrzeugen bzw. Wasserfahrzeugen sowie von anderen aus der Nutzung genommenen Gütern oder Stoffen auf dem Gelände ist verboten. Im Park gelten die normalen Verkehrsregeln. Ungeachtet dessen beträgt die Höchstgeschwindigkeit im Park für alle Fahrzeuge 10 km pro Stunde, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Nur lokaler Verkehr ist erlaubt. Fußgänger und (spielende) Kinder haben immer Vorfahrt. Es ist verboten, Roller, Mopeds, Elektroroller und/oder andere elektrisch betriebene Fahrzeuge (mit Ausnahme von Autos und Mobilitätsrollern) im Park zu benutzen.

In besonderen Fällen kann nach Ermessen des Parkleiters eine Ausnahme von diesem Verbot gewährt werden. Diese Befreiung ist nur gültig, wenn sie schriftlich erteilt wird.

Im Park ist offenes Feuer strengstens verboten. Wegen Brandgefahr ist das Abbrennenlassen von Kerzen in Abwesenheit sowie das Wegwerfen von brennenden Zigarren, Zigaretten und Streichhölzern verboten. Auch das Vorhandensein von brennbaren und/oder explosiven Stoffen ist verboten.

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Die Verwendung eines Grills im Park ist erlaubt, sofern er mindestens 3 Meter von Bäumen, Sträuchern, Zäunen, Gebäuden und der Unterkunft entfernt ist. Außerdem sollte für Notfälle ein Eimer mit ca. 10 Litern Wasser in Reichweite des Grills stehen. Als Brennstoff für den Grill dürfen nur Strom, Gas, Holzkohle und Briketts verwendet werden. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, unter besonderen Umständen (z.B. extreme Trockenheit) die Benutzung eines Grills zu untersagen. Im Zusammenhang mit der Brandgefahr dürfen weggeworfene Grills nicht in den dafür vorgesehenen Behältern deponiert werden, solange sie nicht abgelöscht und abgekühlt sind. Von Ihnen mitgebrachte Strom-, Gas- und/oder Wasserinstallationen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Sollte, aus welchem Grund auch immer, ein Feuer ausbrechen, muss der Gast sofort Alarm schlagen, damit das Feuer so schnell wie möglich gelöscht werden kann.

Es ist auch verboten

der Konsum von Alkohol außerhalb der Unterkunft und/oder außerhalb der Verpflegungseinheiten.
Der Gebrauch oder Besitz von (weichen) Drogen.
Der Besitz von Zapfanlagen mit Druckflaschen an, um und in der Unterkunft.
gesetzlich verbotene Waffen in seinem Besitz zu haben.
Verlorene und gefundene Gegenstände

Fundgegenstände können an der Rezeption des Parks abgegeben werden. Auf Wunsch eines bereits abgereisten Gastes kann die Fundsache auf Kosten und Gefahr dieses Gastes an ihn zurückgesandt werden (Nachnahme). Der Unternehmer haftet niemals für Schäden an der Fundsache. Meldet sich der Eigentümer eines Fundgegenstandes nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe, so wird davon ausgegangen, dass er den Besitz des Gegenstandes aufgegeben hat.

Verweis vom Gelände/Zutrittsverweigerung.

Alle Gäste sind verpflichtet, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Parkordnung enthaltenen Regeln und Vorschriften strikt einzuhalten und den Anweisungen des Personals des Eigentümers und/oder eines in irgendeiner Form anwesenden Sicherheitsdienstes strikt Folge zu leisten. Dies gilt auch für die Regeln zur Nutzung der Einrichtungen.

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Bei Verstößen gegen diese Bedingungen und Regeln sowie bei Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals ist der Unternehmer berechtigt, den Gast aus dem Park zu verweisen, wobei der weitere Zutritt zum Park verweigert wird, ohne dass der Urlauber Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung und/oder Minderung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge hat, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, Ersatz für den durch den Verstoß entstandenen Schaden zu verlangen. Im Allgemeinen wird zuerst eine Warnung ausgegeben. In dringenden Fällen kann nach Ermessen des Unternehmers davon abgesehen werden, und der Gast wird sofort entfernt und der Zutritt zum Park verweigert. Der Unternehmer behält sich vor, im Falle einer (ersten) Abmahnung eine zusätzliche Kaution vom Urlauber zu verlangen. Wird diese zusätzliche Kaution nicht unverzüglich beglichen, ist der Unternehmer berechtigt, den abgemahnten Gast aus dem Park zu entfernen (entfernen zu lassen) und ihm den Zugang zum Park zu verweigern.

Regelungen für Gruppen und/oder Sonderfälle

Allgemein

Der Vermieter behält sich das Recht vor, in bestimmten Situationen und Zeiträumen eine zusätzliche Kaution zu verlangen. Auf dieser Grundlage ist der Unternehmer berechtigt, von jeder Gruppe (oder Familie) eine Kaution von mindestens € 50,00 bis € 500,00 pro Person zu verlangen. Der Urlauber, der für eine Gruppe gebucht hat, wird gebeten, sich bei Ankunft der Gruppe jederzeit an der Rezeption zu melden. Der Unternehmer wird (kann) ihn auffordern, sich auszuweisen und wird (kann) ihn auffordern, die Namen der Gruppenmitglieder zu nennen. Zusätzlich ist die geschuldete Kaution von € 50,00 bis € 500,00 pro Person zu entrichten. Jeder Gast ist verpflichtet, sich auf erste Aufforderung des Eigentümers oder seines (Sicherheits-)Personals auszuweisen. Die Gäste akzeptieren die Gemeinschaftsstandards und werden keine Aktivitäten durchführen, die umweltschädlich, gefährlich, schädlich, störend, ungesund und/oder störend für die Umgebung sein könnten. In den meisten Parks ist auch ein Sicherheitsdienst verfügbar. Anweisungen des Personals (einschließlich dieses Sicherheitsdienstes) sind sofort zu befolgen. Für den Fall, dass bei der Anreise oder während des Aufenthaltes festgestellt wird, dass es sich um unbegleitete Jugendliche (Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne ihre Eltern und/oder Erziehungsberechtigten oder andere Begleitpersonen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, reisen) handelt, während die Buchung durch einen Dritten, der das 21. Lebensjahr vollendet hat, vorgenommen wurde, behält sich der Unternehmer das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Rückerstattung des Reisepreises zu kündigen. Der Urlauber, der bucht, während alle Miturlauber unter 21 Jahre alt sind, muss die Gruppe jederzeit begleiten. Sobald festgestellt wird, dass dieser Urlauber, aus welchem Grund auch immer, nicht angereist oder früher abgereist ist, wird die Gruppe als „unbegleitete Jugendliche“ betrachtet und als solche gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der vorliegenden Parkordnung behandelt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Konsequenzen bei Regelverstößen und/oder Nichtbeachtung von Anweisungen

Bei Verstößen gegen diese Parkordnung und/oder die allgemeinen Bedingungen wird grundsätzlich zunächst eine Verwarnung ausgesprochen und, falls dies nicht bereits bei Ankunft im Park geschehen ist, eine zusätzliche Kaution von mindestens € 50,00 bis € 500,= pro Person erhoben. Diese erste Abmahnung wird schriftlich erteilt.
Je nach Schwere des Verstoßes, auf jeden Fall aber bei einem zweiten Verstoß, müssen der Urlauber und seine Mitreisenden mit einer Geldstrafe von mindestens € 50,00 bis zu € 500,= pro Person rechnen, die mit einer eventuell geleisteten (zusätzlichen) Kaution verrechnet werden kann, unbeschadet des Rechts, weiteren Schadenersatz zu verlangen. In Fällen, in denen eine Kaution noch nicht gezahlt wurde, muss diese Strafe gezahlt werden. Wird das Bußgeld nicht vor der Abreise bezahlt, wird es mittels einer Rechnung in Rechnung gestellt. – Ist ein Verstoß nach Ansicht des Inhabers so schwerwiegend, dass ihm die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann, hat der Inhaber das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung (ohne vorherige Abmahnung) zu kündigen. Die gesamte Gruppe (oder Familie) wird dann sofort aus dem Park entfernt und der Zutritt verweigert, ohne Rückerstattung der Reisesumme einschließlich der gezahlten Zusatzkosten und Kautionen. In diesem Fall wird dies schriftlich vor Ort mitgeteilt.
Bei einer (ersten) Verwarnung muss der Urlauber oder einer der Miturlauber dafür unterschreiben (auch im Namen der Gruppe oder der Familie). Bei Nichtunterzeichnung wird dies als Weigerung angesehen, sich an die Regeln des Parks zu halten, und der Unternehmer kann dazu übergehen, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu verweigern, ohne den gezahlten Reisebetrag und die Kaution zurückzuerstatten. Unvorhergesehene Fälle In Fällen, die nicht durch die allgemeinen Bedingungen oder diese Parkordnung abgedeckt sind, entscheidet das niederländische Recht.